SPÖ-Justizsprecherin geht Vorschlag der Regierung nicht weit genug. Möglichkeiten zur Aufdeckung stärken. Forderung nach Informationsfreiheit und unabhängiger Bundesstaatsanwaltschaft.
Im heutigen Justizausschuss wird der Vorschlag der türkis-grünen Bundesregierung zum Korruptionsstrafrecht diskutiert. „Mir geht der Vorschlag nicht weit genug. Hinzu kommt, dass es gegenüber dem Begutachtungsentwurf sogar zu einer Verschlechterung gekommen ist. Was uns die Regierung hier als Erfolg verkaufen will, ist ein Zurückrudern bei einem schon ursprünglich sehr dünnen Entwurf. Die Strafbarkeitsfrist für Mandatskauf wurde verkürzt und soll erst ab dem Zeitpunkt der Angelobung strafbar sein. Auch die Definition von Kandidat:innen wurde aufgeweicht“, erläutert SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim.
„Ob beim Korruptionsstrafrecht oder dem Maßnahmenvollzug, die Regierung setzt zwar erste Schritte, bleibt dann aber stehen oder schaltet wieder in den Rückwärtsgang. Mehr Mut und Entschlossenheit wären hier angebracht. Die Bürger:innen haben ein Recht auf saubere Politik und konsequente Verfolgung von Korruption, denn diese schadet uns allen. Freunderlwirtschaft und Zudeckermentalität müssen ein Ende haben“, so Yildirim.
Die Ressourcen für die Korruptionsbekämpfung gehören aufgestockt. Das beste Gesetz kann Korruption nicht verhindern. Das zeigen uns die zahlreichen Ermittlungen im Umfeld der ÖVP.
Yildirim setzt auf effektive Instrumente, um Korruption im Vorfeld zu verhindern und leichter nachvollziehbar zu machen: „Entscheidend ist dafür, dass das Prinzip der Transparenz in der Verwaltung mit dem Informationsfreiheitsgesetz gestärkt und die Unabhängigkeit der Justiz mit dem Bundesstaatsanwalt ausgebaut werden. Leider passiert hier aber nichts.“