Ein Korruptionsstrafrecht kann nur so gut sein, wie die Möglichkeit zur Aufdeckung, Aufklärung und Durchsetzung.
„Ein Korruptionsstrafrecht kann nur so gut sein, wie die Möglichkeit zur Aufdeckung, Aufklärung und Durchsetzung. Ausgerechnet der Bundeskanzler stemmt sich jedoch mit voller Härte gegen Aufklärung, wie sich gestern durch die Sicherstellung von E-Mail-Postfächern durch die WKStA wieder einmal gezeigt hat“, so SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim zum heutigen Ministerratsbeschluss zur Korruptionsstrafrechtsänderung. „Gegen die ÖVP wird als Verband wegen Korruption ermittelt und der Bundeskanzler spielt den Chef-Zudecker.“
Der Ministerratsbeschluss enthält gegenüber dem Begutachtungsentwurf sogar noch Verschlechterungen, sagt Yildirim. Die Strafbarkeitsfrist für den Mandatskauf wird sogar noch verkürzt, erst ab Angelobung soll der Kauf strafbar sein. Auch die Definition des Kandidaten wurde aufgeweicht. „Was uns die Regierung hier als Erfolg verkaufen will, ist die Abspeckung eines bereits sehr dünnen Entwurfs. Dabei braucht es in Österreich eine Stärkung der unabhängigen Justiz durch die Einführung der Bundesstaatsanwaltschaft, damit dem unlauteren Einfluss der ÖVP endlich ein Riegel vorgeschoben wird.“