Schwarz-grüne Bundesregierung torpediert sich einmal mehr selbst. Gefahr der zwei-Klassen-Justiz durch Verzögerung von Verfahren.
Klar gegen ein Ende der Verjährungshemmung spricht sich heute SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim aus: „Ich sehe keine Veranlassung, die aktuelle Regelung aufzuheben. So lange ermittelt wird, darf es auch keine Verjährung geben, das wäre völlig kontraproduktiv. Dass die schwarz-grüne Bundesregierung einmal mehr keine gemeinsame Linie findet und damit auch keine Stellungnahme an den VfGH zusammenbringt, ist bezeichnend. Die ÖVP, konkret Verfassungsministerin Edtstadler, hat offenbar auch kein Interesse daran.“
Auswirkungen hätte eine Aufhebung der Verjährungshemmung beispielsweise auf Korruptionsermittlungen: „Gerade diese Delikte werden oft spät entdeckt und die Verjährungsfrist ist knapp bemessen. Daher habe ich einen Antrag auf eine Erhöhung der Verjährungsfrist bei Korruptionsdelikten für Politiker im Nationalrat eingebracht“, so Yildirim.
Yildirim sieht außerdem die Gefahr einer zwei-Klassen-Justiz: „Wer sich teure Anwalts-Teams leisten kann, der hat eher die Möglichkeit auf Zeit zu spielen und Verfahren zu verzögern, die dann letztlich verjähren würden. Das ist sicher nicht in unserem Sinn.“
Verfahren zeitnah abzuschließen, das sei aber natürlich anzustreben: „Der Großteil der Verfahren in Österreich wird auch rasch abgearbeitet. Manche Großverfahren dauern aber zu lange. Hier gilt es die Justiz mit den entsprechenden Ressourcen auszustatten, damit das nicht passiert. Betroffen sind insbesondere Wirtschafts- und Korruptionsverfahren. Hier bräuchte es Teams, die die oft immensen Aktenberge gut aufarbeiten können.“
Den Antrag finden Sie hier: Verlängerung der Verjährungsfrist bei Korruptionsdelikten für Politiker*innen (3108/A(E)) | Parlament Österreich