Dienstrechtsnovelle bringt neues Bestellungsverfahren für OGH. Gehaltserhöhungen für öffentlichen Dienst mehr als gerechtfertigt.
„Wer darf welchen Posten besetzen? Wir alle kennen die Absprachen der schwarz-grünen Bundesregierung in den Sidelttern. Schon bevor diese öffentlich geworden sind, hat sich Österreich mehrfach Kritik eingehandelt, wenn es um Postenschacher und Korruption geht. Etwa vom Europäischen Gerichtshof. Deshalb ist es gut, dass künftig ein Personalsenat über Präsident*in und Vize des Obersten Gerichtshofes entscheiden wird und nicht mehr Einzelpersonen. Das bedeutet einen kleinen Schritt zu mehr Objektivität und könnte als Vorbild für andere Höchst- und Verwaltungsgerichte dienen“, so SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim zu diesem Teil der Dientsrechtsnovelle.
Yildirim forderte allerdings eine weitergehende Regelung: „Schon vor einem Jahr habe ich einen Antrag zur Bestellung der Staatanwält*innen eingebracht.“
„Wir haben in Österreich einen gut funktionierende öffentlichen Dienst. Die Gehaltserhöhungen von durchschnittlich 7,32% sind mehr als gerechtfertigt. Mehr als die Hälfte der Mitarbeiter*innen wird in den kommenden zehn Jahren in Pension gehen, wir haben ein Nachwuchsproblem. Gehaltsabschlüsse sind wichtig, aber es braucht auch attraktivere Arbeitsbedingungen. Höchste Zeit also, dass die Abschläge in den ersten vier Jahren abgeschafft werden und es zu weiteren Verbesserungen kommt. Daher werden wir der Novelle zustimmen.“
Um die Arbeitsbedingungen bei der Polizei attraktiver zu machen, brachte die SPÖ ebenso einen Antrag ein, wie zum Verzicht auf Gehaltserhöhungen für Spitzenpolitiker*innen im Jahr 2023.