SPÖ-Justizsprecherin zu Vorschlag des Rechtsanwaltskammertages bezüglich Auswertung von Handys und Datenträgern
Eines ist ganz klar: die Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität in Österreich darf keinesfalls geschwächt werden. Nachdem gerade viele hochpolitische Korruptionsverfahren laufen, ist eine Gesetzesänderung zum jetzigen Zeitpunkt für die SPÖ kein Thema. Die Aufklärung geht vor.
Wir werden den Vorschlag bezüglich Auswertung von Handys und Datenträgern des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages bzw. von Strafrechtsprofessorin Dr. Zerbes aber genau prüfen.
Denn ein gewissenhafter Umgang ist hier besonders wichtig, geht es doch um den Spagat zwischen Grundrechten, Datenschutz, Rechtsstaat und Aufklärung von Straftaten.
Für die SPÖ ist bei diesen Themenbereichen wichtig, eine balancierte Abwägung zwischen den Grundrechten aber auch den Interessen der Rechtsdurchsetzung und Strafverfolgung vorzunehmen und dann aufgrund dieser Interessensabwägung, den Rechtsstaat weiterzuentwickeln.
Für die Sicherstellung eines Datenträgers ist die richterliche Genehmigung sowie Transparenz darüber, welche Daten ausgewertet werden, begrüßenswert.
Problematisch finde ich die angedachten Fristen. Insbesondere in Bezug auf komplexe Wirtschaftsdelikte, die oft internationale Komponenten haben. Dies würde ein Verwertungsverbot nach sich ziehen.
Skeptisch bin ich jedoch dort, wo es um die Notwendigkeit eines dringenden Tatverdachtes geht bzw. bei Delikten, die unter der Schwelle von einem Jahr Freiheitsstrafe angesiedelt sind und in vielen Fällen zu schweren Delikten in Folge führen und in Zukunft ausgeschlossen werden sollen. Hierbei geht es etwa um Nötigung, gefährliche Drohung, Körperverletzung, beharrliche Verfolgung etc.
Gerade bei Gewalt gegen Frauen, die in vielen Fällen mit gefährlichen Drohungen beginnen, wäre die Strafverfolgung erschwert, was wohl nicht Ziel einer Reform sein kann.