SPÖ-Justizsprecherin fordert im Nationalrat Anrechnung von Pensionszeiten. Abänderungsantrag, damit Zustimmungspflicht bei Ruhendstellung wegen Kindererziehung entfällt.
„Rund die Hälfte der RechtsanwaltsanwärterInnen sind Frauen. Bei den AnwältInnen sind es nur mehr knapp 24%. Das zeigen die Zahlen des vergangenen Jahres. Gerade bei dieser Berufsgruppe ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie also nach wie vor eine enorme Herausforderung. Mit dem heutigen Beschluss kommt es zu leichten Verbesserungen. Diese dürfen daher nur ein erster Schritt sein“, so SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim heute im Nationalrat.
Derzeit lassen sich viele Rechtanwältinnen und –anwärterinnen aufgrund der hohen finanziellen Belastung aus der Berufsliste streichen, wenn sie ein Kind bekommen. Das bedeutet viele Nachteile. „Der Großteil der Betroffenen lässt sich in der Folge nicht wieder eintragen, wodurch gut ausgebildete und erfahrene Köpfe, vorwiegend Frauen, verloren gehen“, kritisiert Yildirim.
Vorgesehen ist nun eine Ruhendstellung für bis zu zwei Jahre. „Diese ist aber Zustimmungspflichtig. Das gibt es in anderen Berufen nicht. Daher wollen wir diesen Passus streichen.“ Yildirim brachte einen entsprechenden Abänderungsantrag ein.
Ebenso sei ein Rechtsanspruch auf Befreiung von der Kammerumlage vorzusehen, der derzeit der Kammer-Ausschuss zustimmen muss. Das würde auch ein einheitliches Vorgehen in den jeweiligen Landeskammern garantieren.
Yildirim fordert zudem, dass Pensionszeiten im Umfang von 24 Monaten angerechnet werden: „Sowohl für Angestellte nach dem ASVG und Selbständige nach dem SVG gibt es diese Möglichkeit. Ebenfalls für ÄrztInnen. Und das zu recht.“
„Diese Änderungen würden den Beruf der Rechtsanwältin insbesondere für Frauen attraktiver machen, denn nicht alle in dieser Branche sind selbständige Spitzenverdiener. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nach wie vor eine enorme Hürde für Frauen, auch wenn diese top ausgebildet sind. Das ist bedauerlich und das sollten wir schleunigst ändern.“