Frauen, Justiz, Kindschaftsrecht

SPÖ-Holzleitner/Yildirim zur Kindschaftsrechtsreform: Gewaltschutz muss im Vordergrund stehen!

Aufruf der Frauen- und Gewaltschutzorganisationen ist alarmierend – Parlament muss eingebunden werden.

Gestern warnten die Organisationen Österreichischer Frauenring, Verein FEM.A, Verein AOEF, Allianz Gewaltfrei leben und das Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen eindringlich vor der geplanten türkis-grünen Kindschaftsrechtsreform. SPÖ-Frauensprecherin Eva-Maria Holzleitner und SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim sind alarmiert. „Wenn die Frauenorganisationen Alarm schlagen, ist das für die Sozialdemokratie ein Handlungsauftrag“, so Holzleitner. Yildirim: „In der aktuellen Situation muss Gewalt- und Kinderschutz vor ideologisch konservativem Denken stehen!“ ****
Da sich Gewalt in der Familie und gegenüber Frauen sowie Kritik am Obsorgerecht in den letzten Jahren häufen, verlangen die Abgeordneten eine breitere parlamentarische Einbindung in der Entstehung des Gesetzes. „Die Justizsprecherin und ich haben letzte Woche bereits eine Parlamentarische Anfrage eingebracht, um den Fortschritt des Gesetzespakets abzufragen. Bei Frauen- und Kinderrechten schauen wir genau hin! Dass die Justizministerin das Parlament nicht von vornherein einbindet, finden wir enttäuschend. Männergewalt stellt derzeit eine besondere Krise in Österreich dar, wir müssen gemeinsam an diesen Problemen arbeiten. Wir wollen Klarheit, die Frauen wollen Sicherheit“, so Holzleitner.
„Dass beide Elternteile auch nach einer Trennung dem Kindeswohl oberste Priorität einräumen, wäre allen betroffenen Kindern zu wünschen. Diesen Idealfall durch ein Gesetz zum theoretischen Standard zu erheben, geht jedoch leider an der Realität vorbei. Bei Gewalt in der Familie kann es – und darüber besteht hoffentlich Einigkeit – keine gemeinsame Obsorge geben! Wir unterstützen daher den einstimmigen Beschluss der Landesfrauenreferentinnenkonferenz, dass bei Gewalt in der Familie keine gemeinsame Obsorge bestehen darf! Aber auch sonst muss, wenn es keine einvernehmliche Lösung gibt, klar sein, wer die für das Kindeswohl essentiellen Entscheidungen zu treffen hat. Kinder können nämlich nicht darauf warten, bis Gerichte über ihr Schicksal entscheiden“, so Yildirim.
SERVICE: Die Parlamentarische Anfrage finden Sie unter: https://bit.ly/3cOjUKj