Überarbeitete Version zur Änderung der Strafprozessordnung muss nochmals vorgelegt werden – verpflichtende Sensibilisierungsschulungen für RichterInnen gefordert.
„Scharfe Kritik zahlreicher renommierter Juristinnen und Juristen und auch der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an der geplanten Änderung der Strafprozessordnung haben in aller Deutlichkeit aufgezeigt, wie brisant und gefährlich Paragraf 112a ist. Wenn Justizministerin Zadić nun wiederholt betont, dass sie diesen Paragrafen überarbeiten wird, ist das schön und gut, wird aber sicher nicht reichen!“, so SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim nach Zadićs Interview im Ö1-„Journal zu Gast“ heute, Samstag. Yildirim fordert, dass die überarbeitete Version jedenfalls noch einmal zur Begutachtung vorgelegt werden muss: „Korruptionsbekämpfung ist ein wesentliches Element der Rechtsstaatlichkeit und zu wichtig, um im Hinterkammerl still und leise an ihr zu schrauben“, so Yildirim. Gegenüber der zunächst nicht erfolgten Aktenlieferung durch Finanzministers Blümel an den Ibiza-U-Ausschuss hätte sich Yildirim schärfere Worte von der Justizministerin gewünscht, denn „Sanftmut schützt nicht vor Korruption!“
Auch beim so wichtigen Thema Gewaltschutz fehlt es Zadić an Klarheit: „Ein von der SPÖ initiierter Antrag zur Sensibilisierung von RichteramtsanwärterInnen wurde im Parlament einstimmig angenommen. Die Justizministerin ist nun gefordert, zu handeln und nicht nur zur prüfen, was man machen kann und den Gewaltschutz damit zu verwässern. Die Rolle der Justiz bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt ist ganz zentral“, so die Justizsprecherin der SPÖ. Bis jetzt sei zu viel auf Freiwilligkeit gesetzt worden und der Umfang von Maßnahmen zu gering: „Sensibilisierungsschulungen müssen verpflichtend sein und sie müssen über die Ausbildungszeit hinausgehen“, fordert Yildirim daher abschließend.