Yildirim, SPÖ, Justiz

Yildirim: „Gesetzes- und Verordnungspfusch muss beendet werden!“

Zadic Vertrauen in die Rechtsexpertise des Gesundheitsministeriums bei Quasi-Testzwang lässt Schlimmes befürchten.

„Es muss endlich Schluss mit dem Gesetzes- und Verordnungspfusch der türkis-grünen Bundesregierung sein. Hier sehe ich vonseiten der Justizministerin leider noch keinen wirklich positiven Ansatz – im Gegenteil: Zadics Vertrauen in die Rechtsexpertise des Gesundheitsministeriums beim Quasi-Testzwang lässt Schlimmes befürchten“, erklärt SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim in Reaktion auf die Aussagen von Justizministerin Zadic im Ö1-„Im Journal zu Gast“.

Yildirim erinnert an die hohe Anzahl der VfGH-Aufhebungen und die unsystematischen, unklaren Regelungen aus dem Gesundheitsministerium zu Betretungs- bzw. Aufenthaltsverboten sowie die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. „Hier geht es um einen bedenklichen Umgang mit Rechtsstaat, denn für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger heißt das, dass es an Rechtssicherheit mangelt. Und dann wird die Juristin Zadic in dieser Krisenzeit auch noch von Herrn Kogler vertreten! “, sagt Yildirim.

„Für mich ist jedenfalls ein hohes Maß an Zweifel bezüglich der Verfassungskonformität von indirekten Zwangstests gegeben“, erklärt Yildirim, die darauf hinweist, dass die Bevölkerung bereits das Vertrauen in das Krisenmanagement der Politik verloren hat: „Es ist eindeutig das Versagen der Regierung für die hohen Infektionszahlen verantwortlich – aber Zwangstests werden das Vertrauen der Bevölkerung in die Regierungsmaßnahmen nicht stärken. Zudem stellen zahlreiche Experten die Sinnhaftigkeit von Massentests in Frage, wenn diese nicht in kurzen Abständen wiederholt werden.“

Zu „Hass im Netz“ betonte Yildirim, dass die SPÖ zwar beim Justizteil mitgestimmt habe, aber aus guten Gründen gegen die Kommunikationsplattform, „die ja auch von der EU-Kommission kritisiert wurde“. Auf Europaministerin Edstadler könne sich Zadic hier nicht ausreden, „denn es sind alle MinisterInnen in einer Regierung“ und hätten beim Gesetzespfusch mitgestimmt, ebenso wie beim Tatbestand des religiösen Extremismus, wo es Bedenken von Experten aus Verfassungsrecht und Strafrecht gebe.