Frauen, Gewaltschutz, Yildirim

Hass im Netz – Yildirim: „Völlig unverständlich, warum ‚Upskirting‘ mit Heruntersetzen der Strafe relativiert wird“

„Es ist völlig unverständlich, warum der Strafrahmen beim sogenannten ‚Upskirting‘ wieder von einem Jahr auf sechs Monate herabgesetzt wird“, so SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim zum heute von den Ministerinnen Zadic und Edtstadler präsentierten überarbeiteten Gesetzespaket zu „Hass im Netz“. „Heimlich intime Fotos von Frauen und Mädchen zu machen und dann womöglich noch im Netz zu verbreiten, ist ein schwerer Angriff auf die Integrität von Frauen und Mädchen und keine Ehrenbeleidigung. Ein Relativieren mit Heruntersetzen der Strafe ist daher völlig unangebracht“, so Yildirim.

Beim „Upskirting“ ist ein Strafausmaß von einem Jahr völlig korrekt bemessen, auch, wenn die Bilder nicht verbreitet werden, denn das ist eine sexuelle Belästigung und ein Angriff auf die Frau oder das Mädchen. „Das ist für den Schutz von Frauen und Mädchen kein gutes Signal, hier einen niedrigeren Strafrahmen anzusetzen. Mit einem Strafmaß von sechs Monaten wird der neue Tatbestand in eine gewisse Nähe von Bagatelldelikten gerückt. „Als Bagatelle kann man so eine sexuelle Belästigung wirklich nicht bezeichnen“, kritisiert Yildirim und appelliert an die zuständigen Ministerinnen, das nochmals zu überdenken.