Antrag von SPÖ-Justizsprecherin soll sicherstellen, dass Opfer von Stalking wie jene von Gewalt Unterstützung von Gewaltschutzzentren bekommen.
Seit dem Jahr 2006 ist Stalking in Österreich strafbar. „Die Beratung und Unterstützung von Betroffenen ist schwierig, da die gesetzlich anerkannten Opferschutzeinrichtungen oft die Daten von Opfern nicht bekommen“, schildert SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim.
„Aktive Unterstützung und Beratung insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit der Opfer, das ist das Ziel. Informationen zu wesentlichen Rechten wie Prozessbegleitung oder möglichen Schadenersatzansprüchen stehen Betroffenen außerdem sonst oft nicht zur Verfügung.“
Yildirim hat daher einen Antrag im Nationalrat eingebracht, um die Situation zu verbessern. Bei Stalking-Anzeigen soll die Polizei die Daten verpflichtend an die für die Betreuung der Oper zuständigen Gewaltschutzzentren weitergeben. Etwas, das diese seit Jahren fordern.
„Theoretisch wäre das zwar möglich, in der Praxis passiert es aber nur äußerst selten, da die Datenweitergabe nicht verpflichtend ist“, erklärt Yildirim. „Stalking-Opfer sind meist psychisch sehr belastet. Die Polizei sollte daher unverzüglich ein Kontaktverbot anordnen können und die Dokumentation an die Gewaltschutzzentren übermitteln. Diesen würde es so ermöglicht, aktiv Kontakt mit den Betroffenen aufzunehmen.“
Neben Stalking soll dies auch für „fortgesetzte Gewaltausübung“ sowie „fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems“ gelten.
Den Antrag finden Sie hier: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00932/index.shtml
Anfragebeantwortungen: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_02744/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_02756/index.shtml