SPÖ-Justizsprecherin fordert Sunset-Klausel nach maximal sechs Monaten. Regierung agiert chaotisch und unklar.
Der Gesundheitsminister hat nun einen mehrfach überarbeiteten Entwurf zu den durch den Verfassungsgerichtshof weitgehend aufgehobenen „Corona-Gesetzen“ vorgelegt. Wesentliche Kritikpunkte bleiben für SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim allerdings aufrecht. Ob künftige Ausgangssperren vor dem VfGH halten werden, sei fraglich.
„Bei Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten braucht es ein sensibles und wohldurchdachtes Vorgehen mit verständlichen und eindeutigen Bestimmungen. Das sehe ich aktuell immer noch nicht. Dass das neue Gesetz bis Ende 2021 gelten soll, ist viel zu lang. Ich fordere eine Sunset-Klausel nach maximal sechs Monaten“, so Yildirim.
„Künftig werden de facto Hausdurchsuchungen in Betrieben, privaten Garagen oder Lagerräumen, Schrebergärten oder allgemeinen Teilen von Wohnungseigentumsgemeinschaften ohne gerichtliche Anordnung möglich. Betriebsversammlungen und Demonstrationen können ebenso verboten werden wie das Benützen des eigenen Autos“, gibt Yildirim zu bedenken.
Eine Auskunftspflicht inklusive Weitergabe persönlicher Daten ist für z.B. Betriebe, Veranstalter und Vereine weiterhin festgeschrieben und damit in das Grundrecht des Datenschutzes eingegriffen.
„Viele Menschen können die Corona-Regelungen nicht mehr nachvollziehen und empfinden sie als unklar oder willkürlich. Eine Folge der chaotischen und widersprüchlichen Corona-Politik der türkis-grünen Bundesregierung ist ein massiver Vertrauensverlust. Das Spiel mit der Angst der Menschen erweist sich als Bumerang“, so Yildirim.
Eine Verbesserung im Gesetzesvorschlag sei, dass nun der Hauptausschuss des Nationalrates Ausgangssperren genehmigen muss. „Allerdings gilt das natürlich nicht für Regelungen, die Landeshauptleute oder die Bezirkshauptmannschaften erlassen. Hier werden Bezirkshauptleuten, die nicht gewählt und damit politisch verantwortlich sind, weitreichende Kompetenzen beim Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte gewährt. Ohne entsprechende Kontrollmöglichkeit.“