Yildirim, SPÖ, Justiz

Yildirim: Generalamnestie bei rechtswidrigen Corona-Strafen – wo ein Wille, da ein Weg!

Menschen dürfen nicht die Rechnung für den Pfusch der türkis-grünen Bundesregierung bezahlen müssen

„Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes zu den Corona-Strafen war vorherzusehen. Jetzt braucht es rasche Lösungen, damit die Menschen nicht die Rechnung für das rechtswidrige Vorgehen der türkis-grünen Bundesregierung zahlen müssen“, fordert SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim und erinnert an den von ihr längst eingebrachten Antrag auf Generalamnestie.

Der VfGH stellt mit seiner Entscheidung außerdem klar, dass auch das Vorgehen in Tirol gesetzwidrig war. Für noch laufende Verfahren sei unmissverständlich, dass die betreffende gesetzwidrige Verordnung, die das Betreten öffentlicher Räume verbietet, nicht mehr anzuwenden und die Verfahren damit einzustellen seien.

„Für bereits abgeschlossene Verfahren und bezahlte Strafen ist das anders. Hier brauchte es eine klare, einheitliche und damit gerechte Lösung. Die Politik ist dafür da, diese auszuarbeiten. Die Regierung soll für ihre Pfusch-Verordnungen die Konsequenzen übernehmen und so rasch wie möglich einen Vorschlag für eine Generalamnestie vorlegen, den der Nationalrat dann beschließen kann. ExpertInnen bestätigen, dass dies eine adäquate Möglichkeit wäre“, sagt Yildirim.

Eine Einzelfalllösung, nach der einzelne Strafen auf Gutdünken der Behörde nachträglich aufgehoben werden könnten, worauf aber kein Rechtsanspruch besteht, lehnt Yildirim ab.

„Das Urteil des VfGH mahnt einmal mehr, dass mit massiven Eingriffen in die Grundrechte der Menschen äußerst sensibel umgegangen werden und Rechtsstaatlichkeit auch in Krisensituationen gewahrt bleiben muss. Dass der Kanzler Kurz kritische Meinungen als ‚juristische Spitzfindigkeiten‘ abgetan hat, war einmal mehr Effekthascherei, die sich im Nachhinein selbst disqualifiziert“, so Yildirim.