Außerdem SPÖ-Antrag für Corona-Generalamnestie im Justizausschuss
Die SPÖ unternimmt im heutigen Justizausschuss einmal mehr einen Anlauf zur Einführung der Gruppenklage. „Seit langem verlangen wir ein Gruppenverfahrengesetz. Vorteile wären, dass die Rechte der KonsumentInnen gestärkt, der Zugang zur Justiz verbessert wird, auch kleinere Schäden ökonomisch sinnvoll eingeklagt werden können, die Gerichte entlastet werden und auch gegen ausländische Beklagte leichter vorgegangen werden kann“, betont SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim.
Erhöhte Aktualität hat die Forderung nun durch die Einigung zwischen Europaparlament und den EU-Staaten auf Einführung einer Sammelklage in allen 27 EU-Staaten. Nach dieser Einigung hat der österreichische Gesetzgeber zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in österreichisches Recht umzusetzen. Die derzeitigen Möglichkeiten des österreichischen Zivilrechts seien jedenfalls nicht ausreichend, wie Yildirim betont. „Wir sollten die EU-Einigung zum Anlass nehmen, in Österreich jetzt rasch das Gruppenverfahren einzuführen und damit KonsumentInnenrechte zu stärken. Das würde für die Justiz enorme Einsparungen bringen, aber auch für die KonsumentInnen Kosten reduzieren. Zudem würden die Unternehmen, die sich an die Regeln halten, ‚belohnt‘ und schwarze Schafe ‚bestraft‘“, so die Justizsprecherin der SPÖ.
In einem zweiten Antrag im heutigen Justizausschuss fordert Yildirim erneut eine Generalamnestie für jene Corona-Strafen, die rechtswidrig verhängt wurden. „Es ist eine Tatsache, dass die türkis-grüne Bundesregierung mit der COVID-19 Gesetzgebung bzw. der Kommunikation darüber für große Verwirrung im Land gesorgt hat. Sowohl bei der Bevölkerung, als auch bei den vollziehenden Behörden, die sich nicht mehr ausgekannt haben, was erlaubt ist und was nicht. Zahlreiche Personen wurden ohne schuldhaftes Verhalten mit hohen Strafen belegt. Eine Amnestie ist deshalb nur recht und billig und zwar ohne, dass in jedem Einzelfall Rechtsmittel ergriffen werden müssen und auch wenn die Fristen dafür bereits abgelaufen sind.“
Gefordert wird im SPÖ-Antrag, dass die Verfolgung dieser Fälle eingestellt wird. Außerdem soll ein Amnestiegesetz vorgelegt werden, wonach Verwaltungsstrafverfahren eingestellt werden bzw. Strafnachsicht bei bereits rechtkräftigten Strafen verfügt wird.