SPÖ-Justizsprecherin fordert Anrechnung der Kurzarbeit auf Ausbildungszeit, Antrag im Nationalrat eingebracht.
„An den sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise gibt es nichts zu beschönigen. Glücklicherweise kennen nicht viele jemanden, der am Corona-Virus verstorben ist, umso mehr aber kennen viele jemanden, der dadurch in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Die Nachwirkungen werden uns noch länger beschäftigen. Es ist daher richtig, dass wir einstimmig einige Maßnahmen im Justizbereich verlängert haben. Wir unterstützen alle Maßnahmen, die Erleichterungen für die Menschen bringen“, betonte SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim heute im Nationalrat.
Das betrifft etwa Stundungen bei Krediten, von denen es bislang bereits 110.000 gegeben hat oder den Unterhaltsvorschuss für Kinder, den es weiterhin rasch und ohne Exekutionsantrag geben wird.
„Ein berechtigtes Anliegen haben die RechtsanwaltsanwärterInnen an uns herangetragen. Daher haben wir als Opposition einen gemeinsamen Antrag eingebracht. Es geht darum, wie mit ihrer Kurzarbeit umgegangen wird. ÖVP und Grüne haben uns mitgeteilt, sie wollen der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltskammer nicht vorgreifen. Inzwischen zeigt sich aber: das funktioniert nicht. Die Bundesländer gehen nicht einheitlich vor. In der Steiermark wird nichts auf die Ausbildungszeit angerechnet, in Wien alles, in Niederösterreich nur ein Teil. Das bedeutet für die jungen Menschen Rechtsunsicherheit und schließlich geht es um ihre Lebenszeit“, so Yildirim.
Deshalb werde dieses Anliegen engagierter junger Menschen im Land selbstverständlich in Form des Antrages unterstützt. Bei Lehrlingen sei beispielsweise ebenfalls eine Möglichkeit gefunden worden.