SPÖ fordert Rückbesinnung auf parlamentarische Prozesse und Ausschussbegutachtung für Novelle des Verwaltungsverfahrensrechtes.
„Denn sie wissen nicht, was sie tun“, unter diesen Titel stellte SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim in ihrer Rede im Nationalrat die Arbeit der türkis-grünen Regierungsmehrheit im Hohen Haus und warf ihr „unseriöse Gesetzgebung und unseriöse Politik“ vor. „In den vergangenen sechs Wochen seit Beginn der Corona-Krise wurden parlamentarische Prozesse sowie Grund- und Freiheitsrechte stark eingeschränkt.“
Konkret ging es um eine weiter Änderung des Verwaltungsverfahrensrechtes. Verhandlungen sollen demnach entweder mit entsprechendem Abstand oder per Videokonferenz durchgeführt werden.
„Eingebracht wurde der Antrag am 22. April, einen Tag später wurde er im Verfassungsausschuss behandelt. Schon damals sind uns Unstimmigkeiten aufgefallen, die verfassungsrechtlich bedenklich sind. Unstimmigkeiten, die fairen Verfahren im Weg stehen und Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte betreffen.“
„Nicht einmal eine Woche nach Einbringung soll der Antrag im Nationalrat beschlossen werden. Die Kritik von ExpertInnen wurde nicht berücksichtigt, eine von der SPÖ geforderte Ausschussbegutachtung abgelehnt, dafür heute noch ein Abänderungsantrag eingebracht, der die Sache nicht wirklich besser macht“, kritisiert Yildirim.
Die SPÖ stellte daher einen Rückverweisungsantrag. „Gerade wenn es um ein faires Verfahren, um zentrale Punkte der Grund- und Freiheitsrechte geht, müssen es die zwei Wochen Zeit für eine Ausschussbegutachtung wert sein.“
„Sehr geehrte Damen und Herren insbesondere von der türkisen Fraktion: Hören Sie doch endlich mit der Lobhudelei auf und begeben Sie sich wieder in den ordentlichen Parlamentarismus und machen Sie gemeinsam mit uns seriöse Politik“, schloss Yildirim.