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Yildirim: „Regieren am Verordnungsweg darf nicht ‚neue Normalität‘ sein“

SPÖ-Justizsprecherin fordert intensive Einbindung des Parlamentes in Corona-Krise. Zweck heiligt nicht alle Mittel bei Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten.

„Auch eine Krisensituation heiligt nicht alle Mittel“, erneuert SPÖ-Justizsprecherin einmal mehr ihre Kritik am Vorgehen der türkis-grünen Regierung in der Corona-Krise.

Geht es um den Rechtsstaat, um die Grund- und Freiheitsrechte der Menschen in Österreich, gilt es mit größtmöglicher Sorgfalt vorzugehen. „Dass Bundeskanzler Kurz gestern in einer Pressekonferenz Nachsicht fordert und dazu aufruft, juristische Fragen nicht über zu interpretieren finde ich anmaßend. Die Regierung ist an die Verfassung gebunden und kann sich nicht über die Grundrechte hinwegsetzen. Das gilt selbstverständlich auch in Krisenzeiten. Die von der Regierung ausgerufene ‚neue Normalität‘ mit ihren drastischen Eingriffen in Grund- und Freiheitsrechte darf keine Normalität werden“, betont Yildirim.

Sie teilt die Bedenken der Verwaltungsrichter, die den Rechtsstaat in Gefahr sehen und sich um den Rechtsschutz sorgen. Ein Ergebnis einer Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof sei aber wahrscheinlich erst zu erwarten, wenn diese nicht mehr gelten.

Aktuell wird die Freiheit der Menschen generell beschränkt. „Der VfGH muss die Möglichkeit haben, schnellere Normprüfungsverfahren durchzuführen und rasch einstweilige Maßnahmen zu erlassen. Die Verfassung und die in ihr gewährleisteten Grund- und Freiheitsrechte haben in unserer Demokratie allerhöchsten Wert. Es gilt daher das Parlament mit seinen von den BürgerInnen gewählten VertreterInnen so intensiv wie möglich einzubinden, statt am Verordnungsweg über alle hinweg zu bestimmen“, so Yildirim.