SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher und SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim für Ausbau der Palliativmedizin und Sterbebegleitung sowie Entkriminalisierung von unterstütztem Suizid.
Jeder Mensch soll das Recht auf würdevolles, möglichst schmerzfreies Sterben haben. „Der Ausbau von Palliativmedizin und Sterbebegleitung muss deshalb oberstes Ziel sein“, betont SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher und verweist auf die parlamentarische Enquete-Kommission von 2014/15 zum Thema „Würde am Ende des Lebens.“ Damals wurde als gemeinsames Ergebnis aller Parteien die Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung als wichtigstes Ergebnis verankert. „Eine aktive Sterbehilfe, also das Setzen einer Handlung zur vorzeitigen Beendigung eines Lebens, lehnen wir ab; zu viele Fragen ethischer und rechtlicher Natur sind in diesem Zusammenhang offen und nicht zu beantworten“, so Kucher.
Was die so genannte passive Sterbehilfe betrifft – also den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen – tritt die SPÖ jedenfalls dafür ein, dass die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht bekannter und ohne finanzielle Hürden zugänglich gemacht werden müssen, um die Selbstbestimmung von PatientInnen zu stärken. „Das Problem ist: Derzeit wird das noch sehr wenig genutzt. Es braucht mehr Informationen darüber und leichteren Zugang“, sagt SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim.
Zum Thema unterstützter Suizid, also der Mitwirkung am Selbstmord eines anderen, ist die SPÖ für eine Diskussion um Entkriminalisierung. Die Menschenwürde und die Wahrung des freien Willens eines Menschen bis zum Tod stehen dabei im Mittelpunkt, wie Kucher und Yildirim betonen. „Derzeit stellt der §78 StGB jede noch so abstrakte Form einer Mitwirkung unter Strafe – etwa auch den Kauf eines Zugtickets für die betroffene Person in die Schweiz, um sich der dort legalen Sterbehilfe zu bedienen. Hier sollten wir eine Entkriminalisierung für Angehörige und Ärzte andenken – freilich unter engen Voraussetzungen wie dem Vorliegen einer unheilbaren schweren Krankheit, schwerem Leidensdruck des Todkranken, ausdrücklichem Willen des Betroffenen zum Suizid nach ärztlicher Beratung etc.“, so Justizsprecherin Yildirim.
Mitte des Jahres steht zudem auch eine Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs an; diese ist abzuwarten und umzusetzen.