Anfragebeantwortungen der Ministerien zeigen unterschiedlichen Umgang mit dem Thema Chancengleichheit und Frauenförderung
„Reine Männergremien sind im Sinne der Gleichberechtigung, aber auch im Sinne der besten Entscheidungen untragbar. Der öffentlichen Hand kommt dahingehend eine besondere Vorbildfunktion zu“, stellt Nationalrätin Selma Yildirim klar.
Allerdings gibt es auch hier im Jahr 2019 noch Negativbeispiele. Eines davon ist die „Expertengruppe zur Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler“. Diese Gruppe besteht aus elf Personen – ausschließlich Männer.
„Wir haben daher in sämtlichen Ministerien nachgefragt, wie ExpertInnengruppen besetzt werden, wie es mit Frauenförderung und Diversity-Management aussieht“, erläutert Yildirim, SPÖ-Landesfrauenvorsitzende in Tirol. Bis auf den Bildungsminister haben alle MinisterInnen mit schönen Formulierungen geantwortet, die vermitteln sollen, wie wichtig ihnen das Thema ist. Dass es bei der Besetzung der ExpertInnengremien nicht ums Geschlecht gehe und sie eine Quotenregelung ablehnen.
„Frauen sind heute so gut ausgebildet wie nie zuvor. Es kann mir niemand erzählen, dass es nicht möglich ist, ein Gremium paritätisch zu besetzen“, sagt Yildirim. „Die Frauenministerin spricht sich in ihrer Antwort für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus. In der Praxis kürzt sie aber bei der Kinderbetreuung und hat den 12-Stunden-Tag als familienfreundlich forciert.“
Einen positiven Ansatz ortet Yildirim bei Bildungsminister Faßmann. Er lobt in seiner Antwort die 2009 bei Universitäten eingeführte verpflichtende Frauenquote und rechnet vor, wie wichtig und erfolgreich diese für die Geschlechterdiversität sei. Das zeige der Vergleich mit den Vorständen der Top-200 Unternehmen in Österreich. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_02330/imfname_730934.pdf
„Die Zusammensetzung von Gremien, Teams, ExpertenInnengruppen und insbesondere der Führungsebene hat maßgeblichen Einfluss auf die von diesen getroffenen Entscheidungen. Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass gemischte Teams bessere Ergebnisse liefern.“ Yildirim fordert bei der Besetzung mehr Sensibilität und Bewusstsein ein. Sie ist überzeugt: „Um die Quote kommen wir nicht herum. Die Praxis hat gezeigt, dass dieses Instrument besonders wirksam ist.“ Für die Aufsichtsräte staatsnaher Betriebe gilt schon seit dem Jahr 2011 eine Quotenregelung von 35%, die sich sehr bewährt. So wurde der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten von 16% auf mehr als 46% im Jahr 2017 gesteigert.
„Es gibt genügend qualifizierte Frauen, die diese Aufgaben übernehmen können. Die Bestellung von Aufsichtsräten und Gremien verläuft meist sehr informell. Gerade deshalb ist eine Quote so wichtig.“
Anfragen und Beantwortungen finden Sie hier: https://www.parlament.gv.at/PAKT/PAD/index.shtml?NRBR=NR&GP=XXVI&PAD=2339&anwenden=Anwenden&PADVHG=ALLE&listeId=125&FBEZ=FP_025